Was ist eine Onlinescheidung?
Onlinescheidung bedeutet nicht, dass man sich online scheiden lassen kann. Sie sparen sich lediglich den Gang zum Anwalt.
Über Onlineformulare und Email beauftragen Sie den Anwalt, Ihre Scheidung durchzuführen.
Alle erforderlichen Informationen werden schnell und effektiv zwischen Ihnen und dem Anwalt ausgetauscht.
Der persönliche Besuch beim Anwalt entfällt, damit auch der lange Weg und die Wartezeiten.
Zu guter Letzt spart Ihnen die Onlinescheidung bares Geld. Selbst eine einfache Scheidung kann mitunter viel Geld kosten. Bei der Onlinescheidung bietet sich dem Anwalt die Möglichkeit, Ihnen einen nicht unerheblichen Nachlass zu geben und so die Kosten gering zu halten.
Brauche ich dafür einen Anwalt?
Da das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen vorsieht, dass der Scheidungsantrag zwingend von einem Anwalt bei Gericht einzureichen ist, braucht mindestens einer der Ehegatten einen Anwalt.
Der andere Ehegatte muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Im Rahmen der einvernehmlichen (Online-)Scheidung ist es aber auch nicht erforderlich, dass der andere Ehegatte einen Anwalt hat
.
Muss ich zum Gericht?
Ja, der Gang zum Gericht bleibt Ihnen auch bei der Onlinescheidung nicht erspart.
Das Gericht kann die Ehe nur dann per Beschluss scheiden, wenn die Ehegatten persönlich anwesend sind.
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